Das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) beschreibt im Art. 14 (3, 4) die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen mit den Eltern im Rahmen eines Elternbeirates folgendermaßen:
Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. Soweit die Kindertageseinrichtung ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen. (3)
Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalauslastung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge. (4)
Elternbeirat 2022-2023

Manuela Heigl, Barbara Schlierf (Kasse), Anna Dechand (1-ter Vorsitz), Elisabeth Kellner, Christina Hämmerl (2-ter Vorsitz, Presse), Christine Riepl (Schriftführung), Anita Spomer, Christine Wolf (von links nach rechts)
nicht am Foto: Stephanie Boßle